Rechtsberatungs-Rechtsschutz
Kostenfreie telefonische Erstberatung
Der Anwalt an Ihrer Seite
Ärger mit den Nachbarn, Stress mit dem Arbeitgeber oder Streit nach einem Verkehrsunfall. Oft wird aus Kleinigkeiten im Alltag ein großer Streit.
Lassen Sie sich in einer eigenen privaten Rechtsangelegenheit bei Anwendbarkeit deutschen Rechts telefonisch durch einen Anwalt beraten. Die dafür anfallenden Kosten übernimmt die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG* für Sie.
Für den Fall, dass eine erste telefonische Beratung nicht möglich oder nicht ausreichend ist, nennt Ihnen die ÖRAG auf Wunsch geeignete Rechtsanwälte in Ihrer Nähe.
Sie können einen Anwalt selbst auswählen. Die anfallenden Anwaltskosten sind in den Rechtsschutzleistungen nicht enthalten.
Gut zu wissen:
Wenn Sie sich von einem Anwalt in Ihrer Nähe telefonisch beraten lassen, können Sie die Rechnung bei Ihrem Sparkassen-Service-Center einreichen, damit die Erstattung beim Versicherer veranlasst werden kann. Der Höchstbetrag richtet sich nach § 34 Abs. 1 Satz 3 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz-RVG und beträgt momentan 190,00 Euro. Hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer. Es erfolgt keine Auskunft zum Bank- und Kapitalmarktrecht (Wertpapierrecht und allgemein Themenbereich „Banking“).
*Im Rahmen eines Rechtsschutzvertrages mit der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG, Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf, besteht Rechtsberatungs-Rechtsschutz. Bitte beachten Sie hierzu die Rechtsschutz-Sonderbedingungen für die telefonische Rechtsberatung.